Allgemeine Geschäftsbedingungen

LUCECO GmbH
Vertreten durch Manfred Laubinger

Adresse: Holstenplatz 20b, 22765 Hamburg

Tel: +49 40 890668780

Fax: +49 40 8906687829

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg
Handelsregisternummer: HRB 146413
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE294131326

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die von der LUCECO GmbH mit ihren Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäfte..

§ 2 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden

Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die LUCECO GmbH nicht an, es sei denn, die Anerkennung erfolgt im Einzelfall schriftlich. Die Nichtanerkennung gilt auch dann, wenn die LUCECO GmbH auf eine erklärte Einbeziehung schweigt oder nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 3 Bedingung für den Vertragschluss

Die von der LUCECO GmbH angebotenen Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Erhält die LUCECO GmbH Kenntnis, dass der Käufer nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, kann sie binnen 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Die LUCECO GmbH wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich informieren und ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

§ 4 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
  2. Der Kaufvertrag kommt spätestens durch Ablieferung der Ware beim Kunden zustande.
  3. Produktbezogene Angaben und Abbildungen von Waren und Dienstleistungen beschreiben und kennzeichnen das jeweilige Produkt, stellen aber keine Eigenschaftsbeschreibungen dar und garantieren nicht eine bestimmte Beschaffenheit. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben stets vorbehalten. Auch Photos in Broschüren oder Internetplattformen stellen keine Zusicherungen für bestimmte Eigenschaften dar.
  4. Die zu den jeweiligen Produkten angegebenen Verfügbarkeiten und Lieferzeiten sind unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Verfügbarkeiten und Lieferzeiten. Die Lieferzeiten sind also keine Fixpunkte oder zugesicherten Termine im Rechtssinne, es sei denn, es wird schriftlich ein bestimmter Lieferzeitpunkt oder Zeitfenster individuell vereinbart.

§ 5 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 3 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Urheberrechte Dritter respektieren wir. Sollte die Verwendung eines Bildes, eines Textes oder eines anderen Elementes strittig sein oder Anstoß geben, so bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Wir werden die Sach- und Rechtslage dann umgehend prüfen und entsprechend handeln.

§ 6 Preise und Zahlen

  1. Kunden erhalten individuelle Angebote. Die Preise verstehen sich zuzüglich der deutschen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Der Mindestbestellwert liegt bei € 1000. Neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor Versendung der Bestellung angezeigt werden. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebrauch gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
  2. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält, auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb entsprechend der individuellen Absprachen den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Die Rechnung wird per Email oder Post an den Kunden versandt.
  3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen.
  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  5. Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug, werden sämtliche Forderungen der LUCECO GmbH aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Das gleiche gilt bei Zahlungseinstellung des Kunden oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn es auf einer Forderung beruht, die auf demselben Vertragsverhältnis beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif ist.
  2. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif sind.

§ 8 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Beispielsweise müssen die Bestellungen ordnungsgemäß und verständlich aufgegeben werden.
  2. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  4. Tritt aus Umständen, die die LUCECO GmbH nicht zu vertreten hat, nach Vertragsschluss die Unmöglichkeit zur Lieferung oder eine Lieferverzögerung von mehr als 6 Wochen gegenüber einer vertraglich vereinbarten Lieferzeit ein, gilt Folgendes:
    Die LUCECO GmbH informiert den Kunden unverzüglich über die Gründe der Unmöglichkeit bzw. Lieferverzögerung und legt die absehbare Dauer der Verzögerung begründet dar. Im Falle der Unmöglichkeit sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Lieferverzögerung kann der Kunde der geänderten Lieferzeit zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Lehnt der Kunde die Bestätigung der geänderten Lieferzeit ab, steht auch der LUCECO GmbH das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
  5. Bei "Lieferung auf Abruf" wird die nicht entsprechend der vertraglichen Abrede fristgerecht abgerufene Ware nach Ablauf der Abruffrist oder, wenn keine solche Frist vereinbart ist, nach vergeblichen Aufforderung zum Abruf der Ware durch die LUCECO GmbH innerhalb angemessener Frist auf Kosten des Kunden eingelagert und in Rechnung gestellt.

§ 9 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (Eigentumsvorbehalt). Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  6. Die LUCECO GmbH wird auf Verlangen des Kunden ihre Sicherheiten insoweit und nach ihrer Wahl freigeben, als der Schätzwert der Vorbehaltsware 150% der zu sichernden Forderungen übersteigt oder der realisierbare Wert der Vorbehaltsware 110% der zu sichernden Forderungen übersteigt.

§ 11 Mängelgewährleistung

  1. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Mängelrüge gemäß § 377 Abs. 1 HGB hat der Käufer spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen, die bei einem offenen Mangel seit Ablieferung der Sache beim Kunden und bei einem versteckten Mangel seit Entdeckung des Mangels zu laufen beginnt, zu erheben.
  3. Mängelgewährleistungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, es ist offensichtlich oder der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.
  4. Die LUCECO GmbH ist - neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen - zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie ihr der Kunde nicht auf ihre Aufforderung hin die beanstandete Ware oder ein Muster in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Abholung während üblicher Geschäftszeiten auf Kosten der LUCECO GmbH bereitstellt; ein Rücktrittsrecht oder Minderungsrecht steht dem Kunden im Falle seiner Verweigerung einer Mitwirkung nicht zu.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr; dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, sowie bei einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann.

§ 12 Haftung

  1. in jeder Hinsicht unberührt durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt die Haftung, gleich ob gesetzlich oder vertraglich:
    a) Aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB,
    b) im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
    c) für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten,
    d) im Fall von Schäden aus der - auch fahrlässigen - Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
    e) im Fall einer Haftung aus Gefährdungshaftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz
  2. Außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten für die Haftung für Fahrlässigkeit folgende Beschränkungen:
    a) Im Fall der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleiben vertragliche und gesetzliche Haftungsregelungen unangetastet.
    b) Im Fall der fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
    c) Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung weitergehend auf 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
  3. Für Verzögerungsschäden ist die Haftung auf 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt, sofern die Forderung des Kunden nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
  4. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die LUCECO GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht - und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen - im Falle einer Haftung für die in Ziffer 1 genannten Fälle.
    Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht - und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen - im Falle einer Haftung für die in Ziffer 1 genannten Fälle.
  5. Die vorstehend genannten Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Organe und Mitarbeiter der LUCECO GmbH.

§ 13 Abtretungsverbot

Die Abtretung von gegen die LUCECO GmbH bestehenden Forderungen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig, § 354 a Handelsgesetzbuch bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz

  1. Die im Rahmen der Bestellung von der LUCECO GmbH erhobenen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Bestellabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde willigt in diese Vorgänge ein.
  2. Der Kunde stimmt zugleich der Weitergabe der bei der Bestellung anfallenden Kundendaten an die mit der LUCECO GmbH zum Zwecke ihrer Refinanzierung zusammenarbeitenden Unternehmen zu.
  3. Stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im Sinne der Ziffer 1 dieses Paragraphen nicht in dem zur Bestellabwicklung erforderlichen Umfang zu, ist eine Abwicklung des Bestellvorganges nicht möglich. Sofern zwischen dem Kunden und der LUCECO GmbH vor der Verweigerung der Zustimmung des Kunden ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, steht der LUCECO GmbH in diesem Fall ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Im Fall der Ausübung wird die LUCECO GmbH den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten und eine bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  4. Eine Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten über die Zwecke hinaus, die nach den vorstehenden Absätzen 1 und 2 zulässig sind, erfolgt nicht; es erfolgt insbesondere keine Weitergabe an sonstige Dritte.
  5. Soweit der Kunde im Einzelfall der Nutzung seiner Daten zum Zweck der Marktforschung, der Produkt- und Leistungsverbesserung oder zu Marketingzwecken der LUCECO GmbH zugestimmt hat, ist der Kunde berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich, dies kann auch per E-Mail an service@luceco.de, erfolgen.
  6. Die LUCECO GmbH ist zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger Datenschutzbestimmungen, insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG und zur Vornahme geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu Sicherung des Datenschutzes verpflichtet.

§ 15 Gerichtsstand und Rechtsordnung

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland .
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen/Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.